Der Verlust eines Kindes ist ein unvorstellbar schmerzhafter Einschnitt im Leben. Wir möchten Ihnen helfen, sich in den oft komplizierten rechtlichen und organisatorischen Fragen zurechtzufinden. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und Ansprüchen, die Ihnen zustehen. Wir wissen, dass dies nüchterne Themen sind, doch sie können Ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Raum für Trauer zu schaffen und sich selbst Zeit für die Rückkehr in den Alltag zu geben.
Was wird rechtlich unterschieden?
Mutterschutz und rechtliche Fristen
Auch wenn das Herz Ihres Kindes nicht schlagen konnte, steht Ihnen unter bestimmten Umständen dennoch rechtlicher Schutz zu:
NEU: Der Bundestag hat am 31.01.2025 eine Gesetzesänderung zum gestaffelten Mutterschutz beschlossen. Dies soll für Geburten ab 01.06.2025 gelten. Nähere Informationen dazu folgen.
Elternzeit und Elterngeld im Trauerfall
Wenn ein Kind während der Elternzeit verstirbt, endet die Elternzeit drei Wochen nach dem traurigen Ereignis. Das Elterngeld wird noch für den gesamten Monat gezahlt, in dem Ihr Kind verstorben ist.
Wiedereingliederung nach dem Mutterschutz
Wenn Sie nach der Mutterschutzzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten, besteht die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung. Dies kann Ihnen helfen, langsam in den Arbeitsalltag zurückzufinden. Voraussetzung ist, dass eine Krankschreibung vorliegt. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann das entsprechende Formular für Ihren Arbeitgeber ausfüllen.
Sonderurlaub für Väter
Auch Väter haben in dieser schweren Zeit das Recht auf besondere Unterstützung. Für die Geburt und die Beerdigung des Kindes steht in vielen Tarifverträgen Sonderurlaub zur Verfügung. Die genaue Anzahl der Tage hängt vom jeweiligen Vertrag ab – informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Auch der Vater steht unter einer enormen emotionalen und psychischen Belastung. Auch für ihn kann es notwendig und wichtig sein, ärztliche Unterstützung und ggf. eine Krankschreibung in Anspruch zu nehmen.
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